Allgemeine Geschäftsbedingungen von DASH TATTOO
1. PRÄAMBEL
Für die Beauftragung des DASH TATTOO e.U., zur Tätowierung gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB in ihrer zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung.
2. GEGENSTAND DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Gegenstand der allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Regelung der Vertragsbedingungen für sämtliche Verträge zwischen DASH TATTOO e.U., mit dem Sitz in Wiedner Gürtel 28, 1040 Wien – im Folgenden kurz als „DASH“ bezeichnet – und dem Kunden.
3. VERTRAGSSCHLUSS
Festgehalten wird, dass die Angebote von DASH unverbindlich sind.
Ein Vertrag zur Fertigung einer Tätowierung kommt zustande, wenn der Kunde den Entwurf für das Tattoo in Auftrag gibt und/oder einen Tätowiertermin vereinbart. Mit einem Angebot geht der Kunde einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag ein. Das Angebot umfasst auch die Möglichkeit, dass kleine Abweichungen, Tippfehler und technische Änderungen gegenüber unseren Abbildungen und Beschreibungen gegeben sind. Diesbezüglich (bei kleinen Abweichungen) ist eine Vertragsaufhebung und eine Anfechtung ausdrücklich ausgeschlossen, ebenso eine etwaige Preisminderung.
Auftragsannahmen seitens DASH erfolgen stets nur zu den bei der Terminvereinbarung besprochenen Vertragsinhalten. Umfangreiche Änderungswünsche des Kunden – wie etwa ein komplett anderes Motiv – stellen eine Vertragsänderung dar und berechtigen DASH zur Vertragsaufhebung.
DASH behält sich vor (insb. im Hinblick auf Pkt. 8) , einen Auftrag abzulehnen.
Ansprüche jeglicher Art aus dieser Ablehnung werden durch DASH ausdrücklich ausgeschlossen.
Der Kunde erklärt sich bei Vertragsabschluss mit den AGB einverstanden.
4. INFORMATIONSPFLICHTEN
Der Kunde ist beim Zustandekommen des Vertrages verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben bzgl. seiner Person und eventueller Krankheiten zu machen. Unterlässt der Kunde diese Information oder gibt er falsche Daten an, so kann DASH vom Vertrag zurücktreten. Darüber hinaus kann DASH nicht für jegliche Konsequenzen, die aus Falschinformationen des Kunden resultieren, haftbar gemacht werden.
5. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Vereinbarte Termine per Telefon, per Mail oder persönlich vor Ort sind verbindlich.
Preise für Tattoos orientieren sich an dem tatsächlichen Entwurfs- und Arbeitsaufwand.
Dies vor dem Hintergrund, dass der Arbeitsaufwand für eine Tätowierung nicht im Voraus genau definiert werden kann und damit erst nach erbrachter Dienstleistung genau erfasst werden kann. Weiters zählen zum Bestandteil des Arbeitsaufwandes die Vorbereitungszeit.
Der Kunde erhält vor der Terminvereinbarung eine Preiseinschätzung von DASH, welche jedoch keine Garantie dafür gibt, dass die Fertigstellung der Tätowierung nicht doch weniger oder mehr Zeit erfordert als prognostiziert und damit auch mehr Geld kostet.
Der Entwurfaufwand richtet sich nach dem zeitlichen Aufwand.
Die Preise verstehen sich jeweils inklusive Nacharbeit im vorgegebenen Zeitrahmen von 3 Monaten, soweit keine anderweitigen schriftlichen Vereinbarungen getroffen worden sind und seitens des Kunden gegen keine unserer Pflegeanweisungen sowie gegen Hinweise zur Vorbereitung auf den Tätowiertermin verstoßen wurde.
Das Honorar für die Tätowierdienstleistung ist sofort in bar fällig und ohne Abzug zahlbar, soweit nicht anders vereinbart.
Der Geldbetrag ist direkt nach dem Tätowieren (nach erbrachter Dienstleistung) am Termintag fällig. Hält sich der Kunde nicht an diese Vereinbarung so werden ab dem 14. Tag zudem Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. fällig.
Der Kunde überweist innerhalb von 5 Werktagen nach Terminvereinbarung eine Anzahlung in Höhe von EUR 100,00. Die Anzahlung wird mit dem Gesamtpreis der Tätowierung verrechnet bzw. angerechnet. Ist eine Fertigstellung der Tätowierung in mehreren Sitzungen erforderlich, so wird die Anzahlung erst mit dem für den letzten Termin zu leistenden Honorar verrechnet.
Alle Preise sind in EURO inkl. 20 % Mehrwertsteuer.
Dies vor dem Hintergrund, dass der Arbeitsaufwand für eine Tätowierung nicht im Voraus genau definiert werden kann und damit erst nach erbrachter Dienstleistung genau erfasst werden kann. Weiters zählen zum Bestandteil des Arbeitsaufwandes die Vorbereitungszeit.
6. GUTSCHEINE
Von DASH ausgestellte Gutscheine sind nur gültig für den Bezug von Tätowierdienstleistungen. Es besteht kein Anspruch auf Barauszahlung, auch nicht in Teilbeträgen. Die Gutscheine sind unbefristet gültig und übertragbar.
7. WIDERRUFSRECHT DES KUNDEN
DASH behält sich grundsätzlich das Recht vor, geleistete Anzahlungen einzubehalten und ggf. noch einen bestimmten Betrag in Rechnung zu stellen, insbesondere, wenn bereits Zeichnungen oder Entwürfe für den Kunden angefertigt wurden, oder mit der Entwurfsanfertigung bereits begonnen wurde.
Der Kunde muss bis spätestens 10 Werktage vor Beginn der Sitzung den Termin absagen oder verschieben. In diesem Fall wird dem Kunden die Anzahlung auf den Neutermin angerechnet oder in Form eines Gutscheines für die Dienstleistungen über den Wert der Anzahlung von DASH erstattet.
Wird diese Frist nicht eingehalten und der Kunde sagt weniger als 10 Werktage vor Beginn ab, wird die Anzahlung in voller Höhe einbehalten. Bei Terminabsagen ohne triftigen Grund wird die Anzahlung als Aufwandsentschädigung einbehalten.
Erfolgt die Terminabsage oder -umbuchung aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so steht die Vereinbarung von Ersatzterminen im Ermessen von DASH.
Wird die Tätowierung nicht begonnen oder fertiggestellt, so hat der Kunde kein Recht auf Überlassung eines eventuell bereits gefertigten Entwurfes. Auch wenn der Kunde diesen schon per Mail erhalten hat, darf er den Entwurf nicht nutzen. Alle Rechte am Entwurf liegen bei DASH.
Alle Terminumbuchungen oder -absagen müssen per Mail an office@dash-tattoo.com oder Anruf an +43 664 35 18 0 73 erfolgen.
8. BEDINGUNGEN
Folgende Zustände des Kunden bei Terminwahrnehmung stehen einer Durchführung der Tattoowierung entgegen und wird daher seitens DASH von einer Tattoowierung Abstand genommen:
• Alkohol- und/oder Betäubungsmittelkonsum.
• Die Einnahme gerinnungshemmender oder sonstiger Medikamente, welche die Durchführung einer Tätowierung ausschließen oder wesentlich erschweren.
• Die unabgesprochene Applikation von Oberflächenanästhetika.
• Erkrankungen, welche die Durchführung einer Tätowierung ausschließen oder wesentlich erschweren.
• Eine bekannte Allergie gegen Inhaltsstoffe von Tätowierfarben oder sonstige Tätowiermittel.
• Minderjährigkeit des Kunden.
• Schwangerschaft des Kunden.
Dasselbe gilt, wenn der Kunde sich auf eine Art und Weise verhält, welcher einer erfolgreichen Durchführung entgegensteht. Der Kunde hat vor jedem Termin eine schriftliche Einverständniserklärung abzugeben.
Unterlässt er dies, macht nicht wahrheitsgemäße Angaben oder ist er rechtlich hierzu nicht in der Lage oder liegt sonst ein in diesem Vertrag geregelter Grund in der Person oder dem Verhalten des Kunden vor, welcher der Durchführung des jeweiligen Termines entgegensteht, so gilt dies als Terminabsage durch den Kunden aufgrund von Umständen, die er zu vertreten hat. Auch dahingehend wird die bereits geleistete Anzahlung einbehalten.
Es werden prinzipiell nur ethisch vertretbare Sprüche oder Motive tätowiert. Des Weiteren behalten wir uns vor, Motive, die nicht mit den gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere Strafgesetzbuch, VerbotsG, etc.) in Einklang stehen abzulehnen.
Sollte der Kunde kurzfristig vor der Durchführung der Tätowierung Änderungen der zunächst vereinbarten Motivgestaltung wünschen und diese Vertragsänderung von DASH akzeptiert werden, so ist der daraus entstehende Mehraufwand vom Kunden zu tragen.
Soweit es sich bei der Tätowierung um ein Cover Up handelt, wird keine Garantie dafür übernommen, dass eine vollständige Abdeckung des zu überdeckenden Tattoos erreicht wird. Zugleich wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es aufgrund von Wechselwirkungen zwischen der bereits vorhandenen und der neu einzubringen Tättoowierfarbe sowohl zu ästhetisch ungewollten Ergebnissen als auch nicht vorhersehbaren Reaktionen der Haut kommen kann.
Für die Folgen solcher Interaktionen zwischen dem bereits vorhandenen Tattoo und der Cover Up Tätowierung kann keine Haftung übernommen werden, es sei denn, sie wurde vom Tätowierer grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt. Auch lässt sich nicht ausschließen, dass ein erfolgreiches Cover Up mehr Zeit oder mehrere Sitzungen erfordert, als zunächst prognostiziert. Der in einem solchen Fall entstehende Mehraufwand ist vom Kunden zu tragen.
Bricht der Kunde einen gebuchten Tagestermin (Sitzung) vorzeitig ab, wird eine Pönale in Höhe von EUR 100,00 fällig, die der Kunde zusätzlich neben dem Preis für Entwurf und für die bis dahin gefertigte Tätowierung für diese abgebrochene Sitzung als Vergütung für den Arbeitsausfall leisten muss.
• Die Einnahme gerinnungshemmender oder sonstiger Medikamente, welche die Durchführung einer Tätowierung ausschließen oder wesentlich erschweren.
• Die unabgesprochene Applikation von Oberflächenanästhetika.
• Erkrankungen, welche die Durchführung einer Tätowierung ausschließen oder wesentlich erschweren.
• Eine bekannte Allergie gegen Inhaltsstoffe von Tätowierfarben oder sonstige Tätowiermittel.
• Minderjährigkeit des Kunden.
• Schwangerschaft des Kunden.